Belegschaftsaktionär von Michelin werden

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Aktuell haben wir 77.000 Belegschaftsaktionäre in der Michelin-Gruppe; das entspricht mehr als der Hälfte der gesamten Arbeitnehmer! Dies ist ein starker Ausdruck des Engagements unserer Mitarbeiter gegenüber unserem Unternehmen. Bis heute gibt es 77.000 Aktionäre der Michelin Gruppe, das ist mehr als jeder zweite Arbeitnehmer! Dies ist ein starkes Zeichen für das Engagement der Mitarbeiter für das Unternehmen.

WIE WERDEN SIE AKTIONÄR MIT BIB'ACTION?

Als Arbeitnehmer von Michelin haben Sie jährlich die Gelegenheit zur Beteiligung am BIB’Action-Belegschaftsaktienprogramm durch Zeichnung über die Website shareaction.michelin.com, unter der Rubrik BIB’Action.

Die Kriterien der Zeichnungsberechtigung

Zeichnungsberechtigt sind Mitarbeiter:
die einen Arbeitsvertrag bei einer an dem Konzernsparplan (PEG) beteiligten Konzerngesellschaft in einem zeichnungsberechtigten Land haben; 
• die am ersten Tag der Zeichnungsperiode eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 3 Monaten (mit oder ohne Unterbrechung) haben (ermittelt ab dem 1. Januar des Jahres N-1)
• die am Tag der Zeichnung im Beschäftigungsverhältnis stehen.

In Frankreich werden alle Arten von Arbeitsverträgen berücksichtigt (befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag, Ausbildungs- und Beschäftigungsverträge usw.), gleich ob aktiv oder ausgesetzt (unbezahlte Auszeit, Elternschaftsurlaub usw.). Praktikanten, Zeitarbeitspersonal und externe Mitarbeiter sind keine Angestellten von Michelin und somit nicht zeichnungsberechtigt. 

Für Arbeitnehmer der Michelin-Gruppe, die nicht in Frankreich tätig sind, sind die Kriterien der Zeichnungsberechtigung in den jeweiligen Länderinformationen beschrieben, die den Arbeitnehmern bereitgestellt werden. 

Die Gesamtanzahl der im Rahmen der BIB'Action-Programme angebotenen Aktien wird von der Michelin-Gruppe unter Berücksichtigung des durch Beschluss der Aktionärshauptversammlung genehmigten Finanzierungsrahmens festgelegt.

Kursabschlag / Arbeitgeberzuschuss

Zeichnungsberechtigte Arbeitnehmer genießen die Vorteile eines Abschlags von 20 % auf den Referenzkurs und der Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses in Form von Gratisaktien, je nach der Anzahl der gezeichneten Aktien. (*)

 

(*) unterschiedliche Bedingungen für UK

 

Erfahrungsberichte

Sie können sich auch die Erfahrungsberichte von anderen Arbeitnehmern ansehen, die sich an dem BIB'Action-Programm beteiligt haben.

Michelin verfügt seit 2003 über einen Michelin-Aktionärsausschuss, bestehend aus Privataktionären und Belegschaftsaktionären. Die Aufgabe dieses Ausschusses besteht darin, durch seine Beratungen zur Verbesserung der Kommunikation mit den Privat- und den Belegschaftsaktionären beizutragen. Unsere drei Mitglieder, die Belegschaftsaktionäre sind, berichten über ihre Erfahrung. 

Adrien De Paredes: Ich bin seit sechs Jahren Belegschaftsaktionär; ich habe im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms 2018 gezeichnet, wobei ich gerade nur soeben wusste, dass ich zusätzliche Aktien erhalten würde. Heute bin ich auch BIB’Action-Ansprechpartner an meinem Standort und seit 2021 Mitglied des Aktionärsausschusses von Michelin (Comite des Actionnaires Michelin, CAM). Ich habe viel von der Finanzwelt gelernt, und wenn ich die Möglichkeit hätte, mehr zu investieren, dann würde ich auf jeden Fall mehr Aktien kaufen.

Carine Katzenfort Poty: Ich bin seit über zwei Jahren Belegschaftsaktionärin bei Michelin. Die Möglichkeit, Aktien zu einem Vorzugspreis erwerben zu können, hat mich in meiner Absicht, zu zeichnen, noch bestärkt. Das ist ein sehr attraktives Angebot, denn es bietet den Arbeitnehmern die Möglichkeit, in ihre Zukunft zu investieren. Das Unternehmen Michelin verkörpert hohe Werte, mit denen die Arbeitnehmer sich sehr verbunden fühlen. In das Unternehmen zu investieren, bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich an seiner Entwicklung zu beteiligen und seine Verbundenheit zum Unternehmen noch zu stärken. Das ist ein gutes Beispiel für die Partnerschaft und Wertschätzung der Arbeitnehmer. Das ist auch eine echte Gelegenheit, denn wir haben ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung sowie ein Anrecht auf eine Dividende.

Nicolas Morin: Ich bin seit 2012 Belegschaftsaktionär; bevor ich anfing, im Rahmen der BIB’Action-Programme zu zeichnen, habe ich über meine Bank gezeichnet. Ich wusste, dass Michelin ein solides Unternehmen war und dass die Risiken von Schwankungen zur Aktienbeteiligung dazugehören. Was mich betrifft, so halte ich es für absolut sinnvoll, in mein Unternehmen zu investieren, denn auf diese Weise leistet man einen „indirekten“ Beitrag zu seiner Leistung, und das ist ein Zeichen des Vertrauens. Wenn wir im Hinblick auf die Zukunft unsere gemeinsamen Interessen vertreten, dann ist das eine positive Bilanz. Ich fühle mich noch stärker engagiert, um meiner Aufgabe gerecht zu werden. Und seit 2021 bin ich übrigens auch im Aktionärsausschuss von Michelin (CAM), um zur Verbesserung der Kommunikation mit den Privat- und den Belegschaftsaktionären beizutragen.

WIE WERDEN SIE AKTIONÄR?

Andere Wege, um Aktionär zu werden:

Das Unternehmen kann bestimmten Mitarbeitern im Rahmen von Gratisaktienplänen Gratisaktien der Gesellschaft zuteilen. Der Beschluss über die Einrichtung solcher Pläne bedarf der Abstimmung durch die Hauptversammlung der Aktionäre. 
Das Anrecht auf so zugeteilte Aktien ist begründet auf einer sogenannten Akquisitionsperiode von vier Jahren, d.h. die Aktien werden am Ende dieser Periode unter der Voraussetzung erworben, dass die Begünstigten während der vier Jahre der Akquisitionsperiode  im Beschäftigungsverhältnis des Unternehmens verbleiben. Die letztliche Zahl der ausgegebenen Aktien hängt im Allgemeinen von bestimmten Kriterien der Leistung des Unternehmens ab.  
Vor deren Umwandlung in Michelin-Aktien bieten die Anrechte auf Aktien weder die Möglichkeit zum Erhalt einer Dividende noch zur Teilnahme an der Hauptversammlung (einschließlich der Ausübung des Stimmrechts).  

Arbeitnehmer haben auch die Möglichkeit zum Erwerb von Michelin-Aktien außerhalb des BIB’Action-Programms, entweder über die Société Générale (reine Namensaktien) oder über einen Finanzintermediär (verwaltete Namensaktien).

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