Das Michelin-Belegschaftsaktienprogramm

Grußwort des Geschäftsführers:

"Die Arbeitnehmer-Aktienbeteiligung zeugt vom Vertrauen unserer Mitarbeiter in die Strategie von Michelin, und auf diese Weise sind sie auch noch enger an der Entwicklung des Unternehmens beteiligt. Wir streben es an, die Arbeitnehmer-Kapitalbeteiligung bis zum Jahr 2030 auf bis zu 4 % zu erhöhen, indem wir die Aktienbeteiligung für alle Arbeitnehmer zugänglicher machen, insbesondere unter den leitenden Angestellten, deren Zeichnung im Jahr 2022 einen starken Zuwachs, auf 47 %, verzeichnet hat.  Die jährliche Auflage des BIB’Action-Programms soll jedem Arbeitnehmer den häufigeren Erwerb von Aktien zu bevorzugten Konditionen bzw. zu geeigneten Zeitpunkten im Leben ermöglichen. Eine regelmäßige Beteiligung ermöglicht den Erwerb von Michelin-Aktien zu jeweils festgelegten Zeichnungspreisen. Da diese Preise je nach Auflage variieren, können die mit Aktienanlagen verbundenen Risiken besser ausgeglichen werden.“
 Y. CHAPOT, Oktober 2022"

Wesentliche Zahlen

2,20%

von den Belegschaftsaktionären gehaltene Kapitalquote zum 31.12.2022

77 000

Zahl der Michelin-Belegschaftsaktionäre zum 31.12.2022

1,25 €

Dividende je Aktie, ausgezahlt im Mai 2023 für das Geschäftsjahr 2022 (*) 
(*) genehmigt von der Hauptversammlung vom 12. Mai 2023 für das Geschäftsjahr 2022

Kapitalverteilung

zum 31.12.2022

institutionelle Aktionäre mit Wohnsitz außerhalb Frankreichs
institutionelle Aktionäre mit Wohnsitz in Frankreich
Privataktionäre
Belegschaftsaktionäre (Rentner und frühere Angestellte sind als Privataktionäre verzeichnet)

Die Gründe zum Investieren

Die Gründe zum Investieren

Belegschaftsaktionär von Michelin werden

Jede Aktienanlage ist einem Risiko des Kapitalverlusts ausgesetzt. Die Wertentwicklungen der Michelin-Aktie in der Vergangenheit können nicht als zuverlässiger Anhaltspunkt für zukünftige Entwicklungen dienen. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen nicht als Anlageberatung. Diese Präsentation stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Michelin-Aktien dar. Für umfassendere Informationen über Michelin, und insbesondere die Risikofaktoren, verweisen wir Sie auf die bei der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde hinterlegten offiziellen Dokumente; diese können ebenfalls auf unserer Website eingesehen werden: siehe www.michelin.com.

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre

Belegschaftsaktionäre haben dieselben Rechte wie andere Privataktionäre, unabhängig davon, ob sie ihre Aktien über einen Belegschaftsaktienplan (BIB’Action-Programme) erworben haben oder ob ihnen diese im Rahmen eines Gratisaktienplans vom Unternehmen angeboten worden sind. Als Aktionär haben Sie:
•    das Recht auf den regelmäßigen Erhalt von Informationen über die Wirtschafts- und Finanzlage des Unternehmens,
•    ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung: das Stimmrecht ist proportional zu der Anzahl der gehaltenen Aktien. Die Hauptversammlung der Aktionäre ist eine Versammlung, zu der alle Aktionäre des Unternehmens eingeladen werden. Alle wichtigen Beschlüsse betreffend die Zukunft des Unternehmens bedürfen der Zustimmung durch die Aktionäre.
•    ein Anrecht auf eine Dividende im Verhältnis zu den gehaltenen Aktien, sofern eine Dividendenausschüttung genehmigt wird. Die Dividende unterliegt der Einkommensteuerpflicht.
Belegschaftsaktionäre genießen zudem den Vorteil, dass die Verwaltungsgebühren vom Arbeitgeber übernommen werden.

Risiken im Zusammenhang mit der Aktienbeteiligung

Unabhängig von der Art und Weise des Erwerbs der Aktion sind Belegschaftsaktionäre denselben Risiken wie andere Privataktionäre ausgesetzt:
•    einem sinkenden Aktienkurs: der Wert der Aktie richtet sich vor allem nach dem Urteil der Anleger über das Unternehmen, seine Führung, seine Strategie und seine Zukunft auf der Grundlage gewisser Verhältnisse und Kriterien der Wirtschafts- und Finanzanalyse. Er entwickelt sich auch in Abhängigkeit von der internationalen Wirtschaftslage, von geopolitischen Ereignissen und von der allgemeinen Lage der betreffenden Branche.
•    der nachteiligen Entwicklung der Steuervorschriften in Bezug auf die Arbeitnehmer-Aktienbeteiligung
•    Wechselkursrisiken für Aktionäre, die außerhalb der Eurozone zeichnen

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